Was Ihre Versicherung braucht und wie wir Ihnen helfen, den Schaden schnell und korrekt zu regulieren
Ein Wasserschaden ist stressig genug, da will man sich nicht auch noch mit Versicherungsfragen herumschlagen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Dokumentation läuft die Regulierung meist reibungslos. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Machen Sie Fotos vom Schaden, bevor Sie etwas verändern. Dokumentieren Sie sichtbare Feuchtigkeit, Verfärbungen oder austretendes Wasser. Je mehr aussagekräftige Bilder, desto besser für die Versicherung.
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung, je nachdem, was betroffen ist. Die meisten Versicherungen haben dafür eine Schadenshotline oder ein Online-Formular. Wichtig: schnell handeln, Schadenminderungspflicht beachten.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit der Leckortung. Der Bericht ist das zentrale Dokument für Ihre Versicherung. Er belegt, wo das Leck sitzt, wie es entstanden ist und welche Folgeschäden entstanden sind. Ohne diesen Bericht stockt die Regulierung.
Nach der Ortung muss der betroffene Bereich fachgerecht getrocknet werden. Auch hierfür benötigt die Versicherung ein Protokoll mit Messwerten vor, während und nach der Trocknung. Das belegen wir lückenlos.
Mit dem Ortungsbericht und dem Trocknungsprotokoll reichen Sie alle Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein. Die Versicherung prüft den Anspruch und reguliert den Schaden. Dank vollständiger Dokumentation gibt es in der Regel keine Rückfragen.
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet: Wasser abstellen, falls möglich, und zügig handeln, damit aus einem kleinen Leck kein großer Sanierungsfall wird. Wir helfen Ihnen, schnell und richtig zu reagieren.
Alle Unterlagen digital, sofort nach Abschluss der Arbeiten. Einfach an Ihre Versicherung weiterleiten, fertig.
Zahlt für Schäden am Gebäude selbst: Wände, Böden, Decken, fest verbaute Installationen. Auch die Leckortung und Trocknung der Bausubstanz fallen hierunter. Als Eigentümer oder Hausverwaltung ist das Ihre Ansprechversicherung.
Zahlt für beschädigte Einrichtungsgegenstände: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte. Die Leckortung selbst wird in der Regel von der Gebäudeversicherung getragen. Als Mieter mit beschädigtem Eigentum melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung.
Wir machen die Arbeit: Sie bekommen die Unterlagen. Versicherungskonform, vollständig, digital.